Steuern kompakt
Stand der Gesetzgebung - Änderungen beim Steuermissbrauchsgesetz
Im Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen wurden Änderungen vorgenommen. Der ursprünglich enthaltene Plan, die Umkehr der Umsatzsteuerschuld auf Gebäudereiniger zu erweitern, wurde fallen gelassen. Geblieben ist hingegen die Beschränkung der Ein-Prozent-Regel auf Fahrzeuge mit über 50 v.H. betrieblicher Nutzung. Hierbei werden Vereinfachungen für den Nachweis auf dem Erlassweg in Aussicht gestellt. Die Anschaffungskosten von Umlaufvermögen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden zudem erst im Zuflusszeitpunkt des Veräußerungserlöses und nicht bereits beim Verkauf als Betriebsausgabe berücksichtigt. Auf 2007 verschoben wurde der im Entwurf des Landes Hessen enthaltene Plan, die Betriebsvermögensprivilegien des § 13a ErbStG bei gewerblich geprägten Personengesellschaften zu streichen. Dieses Vorhaben soll im Rahmen der allgemeinen Erbschaftsteuerreform umgesetzt werden.
§ 10b EStG - Vereinfachter Nachweis bei Online-Banking
Als Spendennachweis in Katastrophenfällen reichen Bareinzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung der Bank. Hierzu zählt auch der PC-Ausdruck beim Online-Banking, sofern er Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, Betrag und Buchungstag enthält. Für die übrigen Zuwendungen bis 100 EUR muss neben dem PC-Ausdruck zusätzlich noch ein vom Empfänger hergestellter Informationsbeleg über steuerbegünstigten Zweck, Steuerfreistellung sowie der Hinweis auf Spende oder Mitgliedsbeitrag beigefügt werden (OFD Frankfurt 8.2.06, S 2223 A - 109 - St II 2.06, DB 06, 530).
§ 32b EStG - Lohnersatzleistungen von Krankenkassen
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