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  • Steuern kompakt

    § 3 EStG - Aufwandsentschädigungen aus dem EU-Ausland steuerfrei?

     

    Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob die Steuerbefreiung für nebenberufliche, ehrenamtliche Tätigkeiten gemäß § 3 Nr. 26 EStG auch für Aufwandsentschädigungen aus dem EU-Ausland anwendbar ist. Der BFH ist der Auffassung, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht von der Dienstleistungsfreiheit erfasst wird. Zudem kann ein berechtigtes staatliches Interesse daran bestehen, die Begünstigung nur für inländische juristische Personen zu gewähren. Insbesondere für Bildungsaufgaben ist jeder Staat selbst verantwortlich (BFH 1.3.2006, XI R 43/02 DB 06, 1534, beim EuGH unter C-281/06).  

     

    § 32c EStG - Ehemalige Tarifbegrenzung war verfassungsgemäß

     

    Eine Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte ist nicht verfassungswidrig, da die Gewinne gleichzeitig der Gewerbesteuer unterliegen. Die Ungleichbehandlung zu Beziehern nicht gewerblicher Einkünfte ist gerechtfertigt. Es verstößt auch nicht gegen den Gleichheitssatz, dass die Tarifbegrenzung nicht für ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften gilt, obwohl diese Gewinne bei der Körperschaft der Gewerbesteuer unterliegen. Sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung ist die strikte Trennung des Vermögens einer Kapitalgesellschaft von ihren Anteilseignern. Der Vorläufigkeitsvermerk wird daher aufgehoben. Der Beschluss bekräftigt auch das Vorhaben, die Gewinneinkünfte bei der Reichensteuer auszunehmen (BVerfG 21.6.06, 2 BvL 2/99, DStR 06, 1316).  

     

    § 50 EStG - „Ausländer“ können Steuerberatungskosten absetzen