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  • Steuern kompakt

    § 10 EStG - Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

     

    Die Kürzung des Vorwegabzugs oder des Höchstbetrags beim GmbH-Geschäftsführer unterbleibt grundsätzlich nur bei alleinigen und zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschaftern sowie entsprechend auch bei Vorstandsmitgliedern einer AG, wenn ihnen von der Gesellschaft eine betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer Direktzusage oder über eine Unterstützungskasse zugesagt wird. Entgegen vorherigen Ausführungen (AStW 07, 532) gilt das auch, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich eine betriebliche Altersversorgung durch steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG aufbaut. In diesem Fall kommt es durch die Steuerfreistellung nur zum Ansatz der gekürzten Vorsorgepauschale (LfSt Bayern 11.6.07, S 2221 - 33 St 32/St 33; BMF 22.5.07, IV C 8 - S 2221 /07/0002).  

     

    § 12 EStG - Erwerb der Fahrerlaubnis ist nicht abziehbar

     

    Die Aufteilung gemischter Aufwendungen in als Werbungskosten abziehbare und privat veranlasste Aufwendungen setzt voraus, dass die Kosten eindeutig abgrenzbar sind. Diese Aufteilung hat nach objektiven und leicht nachprüfbaren Maßstäben zu erfolgen, was bei Aufwendungen für den Erwerb des Führerscheins nicht der Fall ist. Eine einmal erworbene Fahrerlaubnis wird regelmäßig in bedeutendem Umfang auch privat genutzt (BFH 5.9.07, VI B 15/07).  

     

    § 16 EStG - 55. Lebensjahr muss beim Verkauf vollendet sein

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