Steuern kompakt
§ 9 EStG - Keine doppelte Haushaltsführung bei geringer Entfernung
Eine doppelte Haushaltsführung kann bei geringer Entfernung zwischen Haupthausstand und Arbeitsstätte nicht anerkannt werden. Eine Strecke von rund 20 Kilometern spricht auch bei Schichtdienst eher dafür, dass eine Aufgabe des bisherigen Haupthausstands aus privaten Gründen vorliegt. Dann muss der Arbeitnehmer die berufliche Veranlassung der Begründung des Hausstands am Beschäftigungsort hinreichend nachweisen (FG München 29.4.09, 10 K 2154/08).
Abruf-Nr. 092910
§ 9 EStG - Reisekosten für Fahrten zum Abholen und Parken von Kfz
Wenn Fahrer eines Transport- und Kurierdienstunternehmens mit dem eigenen Pkw regelmäßig verschiedene Betriebsstätten der Auftraggeber ihres Arbeitgebers anfahren, um dort Fahrzeuge zu übernehmen und nach Auslieferung wieder abzustellen, sind die Betriebsstätten dem Arbeitgeber nicht als eigene zuzurechnen. Folglich sind sie auch keine regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG. Die Fahrtkosten der Kläger unterlagen somit nicht der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2 EStG (FG Düsseldorf 4.6.09, 11 K 4502/07 E).
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