Steuern kompakt
§§ 10b, 19 EStG - Steuerliche Behandlung bei Schulprojekten
Spenden Schüler bei Schulprojekten in Unternehmen oder Privathaushalten den erarbeiteten Lohn an die jeweilige Organisation, haben sich die obersten Länderfinanzbehörden darauf verständigt, dass die gespendeten Gehälter aus Vereinfachungsgründen beim steuerpflichtigen Arbeitslohn außer Ansatz bleiben und nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Die Vergütungen dürfen nicht als Spende berücksichtigt werden. Die Vereine haben sicherzustellen, dass hierüber keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden (OFD Magdeburg 12.1.12, S 2332 - 81 - St 225).
§ 19 EStG - Ausgleich für Altersteilzeit ist Arbeitslohn
Wird ein im Blockmodell geführtes Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit beendet und erhält der Arbeitnehmer für seine in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistungen Ausgleichszahlungen, stellen diese Ausgleichszahlungen Arbeitslohn dar. Solche Ausgleichszahlungen sind sonstige Bezüge, sodass sie nach dem Zuflussprinzip zu erfassen sind. Die Auszahlung beruht auf der Beendigung der Altersteilzeit und stellt deshalb gerade kein regelmäßig zufließendes Entgelt und keinen laufenden Arbeitslohn dar (BFH 15.12.11, VI R 26/11).
Abruf-Nr. 120616
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig