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  • · Fachbeitrag · Altersvorsorgeberatung

    Was sich zum 1.7.2024 bei der Rente ändert

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    „Die Rente ist sicher“ ‒ kaum ein politischer Satz brannte sich in die Köpfe der Deutschen ein wie dieser des damaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm im Jahr 1986. Das gesetzliche Rentensystem ist zwar als zentrale Säule des Sozialstaats nicht grundsätzlich gefährdet, jedoch sind die fetten Jahre vorbei. Zum 1.7.2024 gibt es bei der Rente aber nochmals einen erfreulichen Anstieg ‒ ein Überblick zu den anstehenden Änderungen.

     

    Anstieg der gesetzlichen Altersrenten ab 1.7.2024

    Beschluss des Bundeskabinetts

    Das Bundeskabinett hat am 24.4.2024 beschlossen, dass die gesetzlichen Altersrenten im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7.2024 bundeseinheitlich um 4,57 % steigen. Hiervon profitieren rund 21 Mio. Rentner in Deutschland. Der vom Bundeskabinett beschlossenen Anhebung muss der Bundesrat formal noch zustimmen. Noch zu Beginn des Jahres war die Bundesregierung von einer Anhebung von ca. 3,5 % ausgegangen. Die Rentenanpassung fällt erneut deutlich höher aus als die erwartete durchschnittliche Preisentwicklung. Die Bundesregierung erwartet gemäß Jahreswirtschaftsbericht 2024 einen Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 %.


    PRAXISTIPP | „Rentenanpassung“ bezeichnet die jährliche Erhöhung der Renten. Sie ist gesetzlich festgeschrieben und erfolgt jedes Jahr zum 1. 7. Die Höhe der Rentenanpassung wird vom Bundessozialministerium (BMAS) in de r sogenannten Rentenwertb e stimmungsverordnung festgelegt (zuletzt: Rentenwertbestimmungsv erordnung (2023) BGBl 2023 Nr. 164 v. 26.6.23), die auf Grundlage des SGB VI und weiterer Gesetze erlassen wird. Die Verordnung orientiert sich an der zurückliegenden Lohnentwicklung. Höhere Löhne bedeuten folglich auch höhere Renten.

        

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