Steuervereinfachungsgesetz - Entlastung im UStG
Der Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 21.3.2011 sieht einige Vereinfachungen und Modernisierungen des Besteuerungsverfahrens vor. Unter anderem soll sich eine wesentliche Entlastung für die gewerbliche Wirtschaft ergeben, indem die elektronische Rechnungsstellung deutlich erleichtert wird.
Derzeit sieht § 14 UStG für auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen noch hohe technische Anforderungen vor, weil der Unternehmer die Echtheit und die Unversehrtheit nur gewährleisten kann, indem er entweder eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet oder ein Verfahren zum elektronischen Datenaustausch (sog. EDI-Verfahren) nutzt. Durch den Regierungsentwurf zum Steuervereinfachungsgesetz soll es nun zu einer erheblichen Erleichterung kommen, indem ab dem 1.7.11 ausgestellte elektronische Rechnungen grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigen, die
- per E-Mail,
- im EDI-Verfahren,
- als PDF- oder Textdatei,
- per Computer-Telefax oder
- per Fax-Server - nicht aber Standard-Telefax
- im Wege des Datenträgeraustauschs
übermittelt werden. Auf eine elektronische Signatur oder die Übermittlung der Rechnung im EDI-Verfahren soll es für den Vorsteuerabzug ausdrücklich nicht mehr ankommen.
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