Umsatzsteuerliche Behandlung der Payback-Punktgutschriften ab dem 1.1.2012
Vorrangiges Ziel der Teilnahme am Payback-System ist die Gewährung eines Rabattes für Einkäufe bei den angeschlossenen Partnerunternehmen. Einzelhandelsumsatz und Einlösen der Punkte (Preisreduzierung oder Ausgabe einer Sachprämie) sind ein wirtschaftlicher Vorgang und es liegt daher eine Minderung des Entgelts für den zugrunde liegenden Umsatz des Kunden beim Partnerunternehmen im Zeitpunkt der Einlösung der Punkte als nachträgliche Entgeltminderung vor.
- Aus dem Punktekonto muss ersichtlich sein, aus welchen Ursprungsumsätzen die Punkte, die ausgezahlt wurden, resultieren. Dabei gilt die Methode „first in/first out”.
- Payback teilt den Partnerunternehmen nach Einlösung die umsatzsteuerlich relevanten Informationen zur Vornahme der Entgeltminderung nach § 17 UStG mit und zwar den Zeitpunkt, die Ursprungsumsätze und den Steuersatz.
- Auf Grundlage der Mitteilung mindert das Partnerunternehmen nach § 17 UStG die Bemessungsgrundlage für den Zeitraum der Einlösung.
- Soweit der Kunde aus dem Umsatz einen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, ist dieser ebenfalls zu berichtigen. Soweit sich der Kunde Geld auszahlen lässt, stellt dies als Gegenwert durch Payback keine umsatzsteuerbare Leistung dar.
- Löst der Kunde Punkte gegen eine Spende oder zur Erstellung von Gutscheinen zum Einkauf bei Partnerunternehmen ein, gilt dies entsprechend. Der Gegenwert der Punkte gilt zunächst als ausgezahlt und sie werden dann gespendet oder zum Erwerb eines Gutscheins hingegeben.
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