UmwStG - BMF publiziert Entwurf zum Umwandlungssteuererlass
Das BMF hat einen Entwurf zum Umwandlungssteuererlass über 177 Seiten an die Verbände zur Anhörung versandt. Das hieraus mündende Anwendungsschreiben ist für den Herbst 2011 zur Veröffentlichung im BStBl geplant. Das Schreiben beinhaltet Hinweise auf die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung und zahlreiche Rechenbeispiele zum Bilanzansatz beim übergebenden und übernehmenden Unternehmen. Darüber hinaus enthält das Schreiben Ausführungen zu den Neuregelungen, die durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - kurz SEStEG - Ende 2006 in Kraft getreten waren.
Die Neuregelung beinhaltet insbesondere die Anpassung der nationalen Steuervorschriften zur Umstrukturierung von Unternehmen an die Vorgaben des EU-Rechts, indem das UmwStG auf grenzüberschreitende Umwandlungsvorgänge ausgedehnt wurde. Sie führen jetzt nicht mehr automatisch zur Realisierung der stillen Reserven, weil durch das SEStEG in das UmwStG ein sogenannter Entstrickungstatbestand eingeführt wurde. Auch wenn die übernehmende Gesellschaft nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kommt auf Antrag die Einbringung zum Buch- oder einem Zwischenwert in Betracht.
Als Stichtag für die Anwendung des neuen Rechts gilt eine Umwandlung oder Einbringung, die ab dem 13.12.2006 zum Handelsregistereintrag angemeldet wurde. Für die Anwendung des UmwStG müssen der übertragende und der übernehmende Rechtsträger nach EU-Recht gegründet sein und ihren Sitz sowie Ort der Geschäftsleitung dort haben.
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