Unternehmensbewertung - Leitfaden zur Ermittlung aus Ertrag und Substanz
Die OFD Rheinland hat ihren umfangreichen Leitfaden für die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften aktualisiert. Die Neufassung berücksichtigt insbesondere Modifikationen beim Basiszins und bei der Ertragsteuerbelastung des Anteilseigners. Der Leitfaden steht im Einklang mit den auch von Wirtschaftsprüfern anerkannten Grundsätzen der Unternehmensbewertung auf Basis des Ertragswertverfahrens unter Absicherung durch eine Kontrollrechnung durch das Substanzwertverfahren. Diese Bewertungsmethode weicht von dem auf Steuerbilanzwerten basierenden Stuttgarter Verfahren ab, das für ertragsteuerliche Zwecke nicht anzuwenden ist. Der neue Leitfaden kann für Bewertungsstichtage ab 2005 angewendet werden.
Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von Kapitalgesellschaften für ertragsteuerliche Zwecke erforderlich machen. Wird seitens der Betroffenen ein Gutachten vorgelegt, entbindet dies die Finanzverwaltung grundsätzlich nicht von der Notwendigkeit einer eigenen Wertermittlung. Dies gilt schon deshalb, weil Gutachten in unterschiedlicher Funktion erstellt werden und nicht nur objektive, sondern auch subjektive Unternehmenswerte ausweisen können.
Praxishinweis: Dieser aktualisierte Leitfaden kann auch als Orientierungsgröße für die Unternehmensbewertung nach der Erbschaftsteuerreform dienen. Lässt sich der Wert des Betriebsvermögens nicht aus zeitnahen Verkäufen oder dem Börsenkurs ableiten, soll er nach den in maßgeblichen Wirtschaftskreisen auch für außersteuerliche Zwecke üblicherweise angewandten Bewertungsmethoden zu ermitteln sein. Gleiches gilt für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das ebenfalls im Ertragswertverfahren ermittelt werden soll.
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