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  • UStG - Anpassungsbedarf im Überblick

    Das Seeling-Modell steht vor dem Aus. Die im Jahressteuergesetz 2010 vorgesehene Neuregelung basiert auf einer Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU, die vom deutschen Gesetzgeber bis zum 1.1.2011 umzusetzen ist. Danach soll der Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Grundstücke ab 2011 auf die unternehmerische Verwendung beschränkt werden. Der volle Vorsteuerabzug (also auch für den privat genutzten Gebäudeteil) scheidet folglich aus. Somit entfällt auch der Zins- und Liquiditätsvorteil des Seeling-Modells, der dadurch entsteht, dass die Vorsteuer für die Privatnutzung in Form einer unentgeltlichen Wertabgabe (erst) innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen ist.  

     

    Die günstige Altregelung kann nach dem vorgesehenen Bestandsschutz weiter genutzt werden, wenn der Kaufvertrag vor dem 1.1.2011 abgeschlossen oder in Errichtungsfällen vor dem 1.1.2011 mit der Herstellung begonnen wurde. Bei baugenehmigungspflichtigen Objekten gilt insofern der Zeitpunkt der Bauantragsstellung. Bei baugenehmigungsfreien aber meldepflichtigen Objekten ist der Zeitpunkt der Einreichung der Bauunterlagen maßgebend. Infolgedessen kann es sich anbieten, angedachte Investitionen vorzuziehen.  

     

    Weitere Hinweise im Kurzüberblick:  

     

    • Für Umsätze, die nach dem 31.10.2010 ausgeführt werden, tritt der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die Stelle der UStR und soll bei Bedarf, also z.B. bei Gesetzesänderungen oder aktueller Rechtsprechung, regelmäßig ergänzt bzw. geändert werden.