UStG - Gesetzesänderungen durch das JStG 2009
Die Thüringer Landesfinanzdirektion (30.1.09, S 7030 A - 10 - A 3.11) hat eine Aufstellung der Vorschriften des UStG vorgenommen, die durch das JStG 2009 neu gefasst oder grundlegend geändert worden sind. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Änderungen.
Durch die Neufassung der §§ 4 Nr. 14 und 16 UStG wurden die Vorschriften ab 2009 an die MwStSystRL zu ambulanten und stationären Heilbehandlungen angepasst. Als Folgeänderung wurde die Steuerbefreiung für Haushaltshilfen in § 4 Nr. 27b UStG gestrichen.
Wird eine Ware steuerfrei an einen anderen Unternehmer im Freihafen geliefert, darf der Empfänger diese nicht mehr für vorsteuerschädliche Tätigkeiten verwenden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a UStG; gilt ab Verkündigung im BGBl am 24.12.08).
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