UStG - Reihenweise geänderte Verwaltungsansichten zu umsatzsteuerlichen Vorgängen
Das BMF hat sich zu mehreren umsatzsteuerlichen Sachverhalten geäußert. Grundsätzlich wird die neue Sichtweise ab 2007 angewendet, für die Vorjahre besteht für Unternehmer ein Wahlrecht zwischen beiden Möglichkeiten.
Reiserücktrittskostenversicherung
Nach Ansicht des BFH kann der vom Reiseveranstalter angebotene Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für die Kunden ein selbstständiger steuerfreier Umsatz sein. Nach A 272 Abs. 13 UStR wurde die Versicherung bislang als Bestandteil einer einheitlichen Reiseleistung nach § 25 UStG behandelt. Die Verwaltung wendet das Urteil auf nach 2006 ausgeführte Umsätze an, sodass der gesondert berechnete Preis für die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr der Margenbesteuerung des § 25 UStG unterliegt. Er kann somit nach zwei Vorschriften steuerfrei bleiben:
- Verschaffung von Versicherungsschutz nach § 4 Nr. 10b UStG oder
- Tätigkeit als Versicherungsvertreter gemäß § 4 Nr.11 UStG.
Wertpapiere als sonstige Leistung
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