UStG - Überblick über die UStR 2008
Ziel der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 ist die Anpassung der Verwaltungsvorschriften aus 2005 an die Rechtsänderungen, Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen. Sie gelten für nach dem 31.12.2007 ausgeführte Umsätze. Einige Regelungen können auch für Zeiträume vor diesem Stichtag angewandt werden, da die Neuerungen überwiegend aus BMF-Schreiben der letzten Jahre stammen. Stehen in der Vergangenheit ergangene Verwaltungsanweisungen zu den neuen Richtlinien im Widerspruch, sind sie 2008 nicht mehr anzuwenden. BMF-Schreiben, die keinen Widerspruch zu den neuen Richtlinien bilden, gelten hingegen weiterhin, auch wenn ihr Inhalt nicht ausdrücklich in die UStR 2008 aufgenommen wurde. Die Verwaltung hat einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen verfasst. Hierbei geht es im Wesentlichen um folgende Sachverhalte:
- Sicherungsübereignung,
- Leistung beim Gesellschaftsverhältnis und Beteiligungen,
- Leasing,
- Abgrenzung zwischen Werklieferung und -leistung und Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen,
- Messeleistungen,
- Steuerbefreiung bei Reisebüros und Kreditvermittlung,
- Entnahme von Grundstücken sowie Grunderwerbsteuer,
- Heilberufliche Tätigkeiten,
- Ausfuhrlieferungen,
- Bemessungsgrundlage bei Preisminderung oder Wertstoffentsorgung,
- Steuerbegünstigte Zweckbetriebe,
- Haftung für Umsatzsteuer bei der Abtretung von Forderungen,
- Ausstellung von Rechnungen,
- Vorsteuer bei Umsätzen im Ausland,
- Durchschnittssatzbesteuerung in der Landwirtschaft.
Fundstellen:
LfSt Bayern 21.12.07, S 7500 - 9 St 35N, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 080351
UStR 2008, 10.12.07, BStBl I 07, Sondernummer 2/07
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