Veranlagungsarten - Reform für Eheleute ab 2013 mit eingeschränkten Möglichkeiten
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden die Veranlagungsarten für Eheleute von sieben möglichen auf nur noch vier mögliche Veranlagungs- und Tarifvarianten reduziert.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2013 entfallen die
- getrennte Veranlagung mit Grundtarif und
- die besondere Veranlagung mit Grundtarif oder Witwensplitting.
Infolgedessen verbleiben nur noch:
- Einzelveranlagung mit Grundtarif,
- „Sondersplitting“ im Trennungsjahr,
- Verwitwetensplitting und
- Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting.
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