Verfahrensrecht - Rechtsschutz bei Zweifeln an Verfassungsmäßigkeit
Das FG Niedersachsen hält die Besteuerung einer Grundstücksübertragung zwischen eingetragenen Lebenspartnern gegenüber der Steuerbefreiung bei Ehegatten als Gleichheitsverstoß für verfassungswidrig. Zwar wurde dies über das Jahressteuergesetz 2010 für Erwerbe ab dem 14.12.2010 beseitigt. Das FG fordert aber die Anwendung der Neufassung für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle, so wie dies für das ErbStG geregelt wurde. Nur hierdurch könne die Vorgabe des BVerfG umgesetzt werden, wonach für eine steuerliche Schlechterstellung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe keine gravierenden Unterschiede bestehen, die eine Benachteiligung rechtfertigen könnten. Daher wurde Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Der Beschluss beinhaltet darüber hinaus massive Kritik an der Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung, wenn dieses Bedürfnis hinter das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung zurücktritt. Nach Ansicht der FG wird hierdurch der vorläufige Rechtsschutz gegen vermutlich verfassungswidrige Steuergesetze beschnitten und so zudem die Entscheidungen des BVerfG unterstützt, die Neufassung verfassungswidriger Normen erst mit Wirkung für die Zukunft zu fordern. Es ist unzulässig, Grundrechte zeitweise nicht anzuwenden, nur weil es womöglich viel Geld kostet. Vielmehr ist eine Rückbesinnung auf allgemeine Grundsätze des Rechtsstaates geboten, wozu die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gehört.
Praxishinweis: Das FG hat zwar keine Beschwerde gegen den Beschluss zugelassen. Dennoch werden diese Ausführungen in Zukunft eine Diskussion in Bewegung setzen, ob Steuerpflichtigen öfters Aussetzung gewährt werden muss. Dies würde auch das Risiko minimieren, dass der Fiskus mit Geldern plant, die später in eine Steuerrückzahlung fließen müssen.
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