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  • Versorgungsleistungen - Aktuelle Rechtsprechung zur Vermögensübergabe

    Der BFH hat sich in jüngster Zeit in mehreren Urteilen mit zwei grundsätzlichen Sachverhalten zur Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Leistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a 2 EStG geäußert:  

     

    1. Sachlicher Zusammenhang bei Umschichtung des übertragenen Vermögens
    2. Notwendigkeit schriftlicher Änderungen des Versorgungsvertrages

     

    Der sachliche Zusammenhang von wiederkehrenden Versorgungsleistungen mit der (unentgeltlichen) Vermögensübergabe endet grundsätzlich, wenn der Übernehmer das begünstigte Vermögen auf einen Dritten überträgt und es zu einer nachträglichen Umschichtung kommt. Damit verlieren die Renten und dauernden Lasten ihren Charakter als Versorgungsleistungen und sie sind ab diesem Zeitpunkt als Unterhalt zu beurteilen. Ausnahmen:  

     

    • Der Übernehmer überträgt das Vermögen entgeltlich weiter und erwirbt mit dem Veräußerungserlös zeitnah eine existenzsichernde und ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit. Dabei ist es unschädlich, wenn der gesamte Erlös nicht ausreicht und zusätzlich eigene Mittel verwendet werden müssen.

     

    • Die Übertragung erfolgt unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.