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  • Vorsorgeaufwand - Verschärfte Kürzung ab 2008 beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Nach der Neuregelung des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG reicht es für die Anwendung der gekürzten Vorsorgepauschale künftig aus, dass der Arbeitnehmer nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt, eine Berufstätigkeit ausübt und im Zusammenhang damit aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung erworben hat. Es kommt somit nicht mehr darauf an, ob diese Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung bzw. durch steuerfreie Beiträge i.S.d. § 3 Nr. 63 EStG erworben wurde.  

     

    Dies hat auch Auswirkungen auf die Kürzung des Höchstbetrags für Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 3 EStG, da § 10 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 EStG auf die Zugehörigkeit zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1und 2 EStG verweist. Besonders betroffen von dieser Änderung sind beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die ab dem laufenden Jahr eine Kürzung der Vorsorgepauschale und des Höchstbetrags hinnehmen müssen, wenn ihnen die GmbH eine betriebliche Versorgung über Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, -kasse oder Direktversicherung zusagt. Das gilt unabhängig davon, ob die Beiträge arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sind und ob sie aus dem eigenen Gewinnanteil finanziert werden können. Dabei wird der Höchstbetrag für die Vorsorgeaufwendungen um den Gesamtbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt. Dieser Betrag beläuft sich in 2008 auf 19,9 v.H. des Bruttogehalts, begrenzt auf die jährlich angepasste Beitragsbemessungsgrenze (Ost) von derzeit 54.000 EUR jährlich und 4.500 EUR monatlich.  

     

    Lediglich für den Vorwegabzug bei der Günstigerprüfung nach dem Rechtsstand 2004 gilt diese Änderung nicht, es erfolgt keine Kürzung. Hierbei sind 5.069 EUR für sämtliche Aufwendungen absetzbar. Hinzu kommen Rürup-Beiträge, die zusätzlich gewährt werden können.  

     

    Auswirkungen 2007/2008

    Steuerjahr  

     

    2007  

    ab 2008  

    Direktzusage, Unterstützungskasse mit eigenen Beiträgen  

    Vorsorgepauschale und Höchstbetrag  

    ungekürzt  

    gekürzt  

    Günstigerprüfung  

    Vorwegabzug ungekürzt  

     

    Direktzusage, Unterstützungskasse ohne eigene Beiträge  

    Vorsorgepauschale und Höchstbetrag  

    gekürzt  

    gekürzt  

    Günstigerprüfung  

    Vorwegabzug gekürzt  

     

    Pensionskasse, -fonds, Direktversicherung mit Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG 

    Vorsorgepauschale  

    gekürzt  

    gekürzt  

    Höchstbetrag  

    ungekürzt  

    gekürzt  

    Günstigerprüfung  

    Vorwegabzug ungekürzt  

     

    Pensionskasse, -fonds, Direktversicherung ohne die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 63 EStG 

    Vorsorgepauschale und Höchstbetrag  

    ungekürzt  

    gekürzt  

    Günstigerprüfung  

    Vorwegabzug ungekürzt  

     

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