Zertifikat - Der höhere Ertrag vom Anleihe- oder Aktienmarkt gewinnt
Die Commerzbank emittiert mit dem in Stuttgart und Frankfurt notierten Chamäleon Zertifikat (ISIN: DE000CZ51854) nach eigenen Angaben einen echten Verwandlungskünstler. Das Besondere an dem Produkt ist, dass Anleger bei Fälligkeit am 3.2.2012 von der besseren Performance des Aktien- oder Rentenmarkts profitieren - und dies auch noch überproportional. Fällt der EuroStoxx 50 während der Laufzeit bis Februar 2012 nicht mehr als 30 v.H., richtet sich die Rückzahlung nach dem Stand des Aktienindex oder des Zehn-Jahres-Zinssatzes auf Euribor-Basis.
Am Anstieg des EuroStoxx 50 partizipieren Anleger überproportional zu 125 v.H. und an der Entwicklung der Zinsen mit dem Zehnfachen. Klettert der europäische Aktienindex beispielsweise um 30 v.H., erhalten die Zertifikatbesitzer Anfang 2012 bei einem Nennwert von 100 EUR 137, 50 EUR (30 x 125 v.H.) ausbezahlt. Steigt der 10-Jahres-Zinssatz gleichzeitig von derzeit rund 3,5 v.H. auf 5,5 v.H., entspricht eine Verzehnfachung dieses Satzes einem Ertrag von 55 v.H. Anleger erhalten 155 EUR bei einem Nennwert von 100 EUR. Da dieser Wert über dem der Aktienberechnung liegt, gibt es den höheren Betrag. Den gibt es auch, wenn der EuroStoxx 50 zwar leicht, aber während der Laufzeit nie mehr als 30 v.H. fällt.
Bricht das Aktienbarometer stärker ein, verwandelt sich das Chamäleon-Produkt in ein klassisches Index-Zertifikat. Dann ist lediglich die Performance des EuroStoxx 50 bei Fälligkeit maßgebend. Der Aktienhebel von 125 v.H. sowie die Alternativauszahlung nach der Zinsentwicklung sind dann aber entfallen. Das Zertifikat bietet attraktive Ertragschancen sowohl bei steigenden als auch bei leicht fallenden Märkten. Dabei besteht ein besseres Chance-Risiko-Profil als bei einem Direktinvestment in die europäischen Aktien. Die Chancen sind nach oben unbegrenzt und das Anlagerisiko nach unten entspricht dem eines herkömmlichen Index-Zertifikats. Zu beachten ist allerdings, dass die von den 50 im Index enthaltenen Unternehmen ausgeschütteten Dividenden bei der Bank bleiben. Inwieweit die Kursgewinne bei Fälligkeit oder einem vorherigen Verkauf der Besteuerung nach § 23 EStG unterliegen, ist noch nicht absehbar.