Zinsrichtlinie - Erweiterte Meldepflicht
Zum 1.1.11 haben sich im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie zwei planmäßige Neuregelungen ergeben:
1. Der unschädliche Anteil an Schuldverschreibungen im Vermögen von thesaurierenden Fonds ist von bisher 40 auf 25 % gesunken. Beim Verkauf dieser gemischten Fonds fallen nun - je nach Land - ebenfalls Quellensteuer oder Kontrollmitteilungen an.
2. Die Ausnahmeregelung für vor dem 1.3.01 emittierte Anleihen (sogenannte Grandfathered Bonds) wurde bei den Kontrollmitteilungen abgeschafft, sodass die Banken seit dem 1.1.11 hieraus zufließende Zinsen ebenfalls melden. Für Länder mit Quellensteuereinbehalt (Luxemburg und Österreich) bleibt der Bestandsschutz erhalten, wenn diese Anleihen Bruttozinsklauseln enthalten. Diese regeln eine vorzeitige Kündigung, sollte es zu Steueränderungen kommen.
Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 142 | ID 141539