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  • · Fachbeitrag · § 1 EStG

    Wesentlichkeitsgrenze bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht

    | Bei der Prüfung der Wesentlichkeitsgrenzen für die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht ist das an einen Freiberufler gezahlte Krankengeld des niederländischen Sozialversicherungsträgers (UWV) nicht in die Ermittlung des Welteinkommens einzubeziehen, da dieses bei unterstellter deutscher Besteuerung im Inland nicht steuerbar, jedenfalls aber nach § 3 Nr. 1 EStG steuerfrei wäre. |

     

    Hintergrund

    Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Diese fiktive unbeschränkte Steuerpflicht setzt voraus, dass entweder mindestens 90 % der Einkünfte im Kalenderjahr der deutschen Einkommensteuer unterliegen (relative Wesentlichkeit) oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EStG nicht überschreiten (absolute Wesentlichkeit).

     

    Sachverhalt

    Die zwischenzeitlich verstorbene Steuerpflichtige war in den Niederlanden wohnhaft und erzielte im Streitjahr 2012 in Deutschland Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aufgrund ihrer Tätigkeit als Physiotherapeutin. In den Niederlanden erzielte sie Zinseinkünfte und erhielt Krankengeld eines niederländischen Sozialversicherungsträgers.