08.05.2018 · Fachbeitrag · § 10 EStG
Kein Sonderausgabenabzug für selbst getragene Krankheitskosten
| Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragsrückerstattung zu schaffen, können diese Kosten nicht als Beiträge zu einer Versicherung steuerlich abgezogen werden. |
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