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  • 12.01.2018 · Fachbeitrag · § 10 EStG

    Schulgeld für Privatschulen als Sonderausgaben abzugsfähig?

    | Besucht ein Kind eine kostenpflichtige Schule, dann können bis zu 30 % der Kosten, aber maximal 5.000 EUR im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Es muss jedoch ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bestehen und die Schule muss bestimmte Kriterien erfüllen. Der BFH hat dazu entschieden, dass der Sonderausgabenabzug nicht voraussetzt, dass die zuständige Schulbehörde in einem Grundlagenbescheid bescheinigt, die Privatschule bereite ordnungsgemäß auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vor. Vielmehr muss die Finanzbehörde die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen anerkannten Abschluss prüfen. |