· Fachbeitrag · § 10b EStG
Kein Spendenabzug nach Schenkung mit Auflage unter Ehegatten
| Erfüllt die durch eine Schenkung unter Ehegatten mit Spendenauflage begünstigte Ehefrau die ihr auferlegte Verpflichtung, kommt ein Spendenabzug nach § 10b EStG nicht in Betracht. Zum einen fehlt es an der erforderlichen Freiwilligkeit der Zuwendung, zum anderen ist die Ehefrau auch nicht wirtschaftlich belastet. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte der Ehemann seiner Ehefrau kurz vor seinem Tod 400.000 EUR geschenkt. Die Zuwendung war mit der Auflage verbunden, 130.000 EUR genau bezeichneten gemeinnützigen Organisationen zu spenden. Das FA versagte den Abzug, weil die Zuwendung nicht „freiwillig“ erfolgt sei. Mit ihrem Einspruch und der späteren Klage blieb die Ehefrau erfolglos.
Entscheidung
Das FG wies zunächst darauf hin, dass der Ehemann zum Spendenabzug nicht berechtigt war. Denn eine nach § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG und § 50 Abs. 1 EStDV erforderliche Zuwendungsbestätigung war nur der Ehefrau, nicht jedoch ihrem verstorbenen Ehemann erteilt worden.
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