· Fachbeitrag · § 12 EStG
Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Unterarbeitsverhältnisses
| Ausschlaggebend für die Anerkennung eines Ehegatten-Unterarbeitsverhältnisses ist die Würdigung aller objektiven Gegebenheiten. Hierbei ist die tatsächliche Durchführung des Arbeitsverhältnisses zur Überzeugung des FG nachzuweisen. Dafür reichen allein von der Ehefrau gefertigte Stundenzettel, die nicht weiter aussagekräftig sind, nicht aus. |
Sachverhalt
Der Ehemann ist Obergerichtsvollzieher und damit selbst Arbeitnehmer. Er beschäftigte in den Streitjahren seine Ehefrau als Büroangestellte und machte den ihr gezahlten Arbeitslohn als Werbungskosten geltend. Das FA ließ den geltend gemachten Aufwand dagegen unberücksichtigt, da keine ausreichenden Arbeitsnachweise beigebracht worden seien. Die erbrachten Tätigkeiten seien im Rahmen der unter Ehegatten üblichen familienrechtlichen Hilfeleistung erfolgt.
Entscheidung
Auch das FG wies nach erfolglosem Einspruch die Klage ab. Für die Beurteilung, ob Verträge zwischen nahen Angehörigen durch die Einkunftserzielung veranlasst oder aber durch private Zuwendungs- oder Unterhaltsüberlegungen motiviert sind, ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten unter Würdigung aller Umstände. Dabei ist unter anderem Voraussetzung, dass die vertraglichen Hauptpflichten klar und eindeutig vereinbart sowie entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden.
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