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  • · Fachbeitrag · § 12 EStG

    Steuerliche Anerkennung eines Darlehensvertrags zwischen nahen Angehörigen

    | Ein Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen ist steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn er hinsichtlich Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung einem Fremdvergleich standhält. Dies ist nicht der Fall, wenn Grundsicherheiten fehlen, die Darlehenssumme nicht vollständig ausgezahlt wird und die tatsächlichen Zinszahlungen von den vertraglich getroffenen Vereinbarungen abweichen. |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um Zinszahlungen der Steuerpflichtigen an die Geschwister ihres Ehemanns. Diese Zinszahlungen machte die Steuerpflichtige steuermindernd bei der Ermittlung ihrer Vermietungseinkünfte geltend. Der mit den Geschwistern des Ehemanns geschlossene Darlehensvertrag diente der Ablösung eines Finanzierungsdarlehens.

     

    Das FA erkannte das Darlehensverhältnis nicht an und ließ die Zinszahlungen unberücksichtigt. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies auch das FG die eingelegte Klage ab.