· Fachbeitrag · § 15 EStG
Gewinnerzielungsabsicht trotz langjähriger Anlaufverluste
| Der Steuerpflichtige war hauptberuflich angestellter Dachdecker. Gleichzeitig arbeitete er in diesem Beruf auch nebenberuflich selbstständig. Trotz einer zehnjährigen Verlustanlaufphase ging das FG davon aus, dass das nebenberufliche Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wurde. Denn nur weil über längere Zeit Verluste angehäuft wurden, dürfe daraus nicht gefolgert werden, es fehle an der Gewinnerzielungsabsicht. |
Folgende Umstände berücksichtigte das Finanzgericht zugunsten des Steuerpflichtigen:
- Er hatte sich mit damals 25 Jahren nebenberuflich selbstständig gemacht, um zusätzliche unternehmerische Erfahrungen zu sammeln. Bei einem günstigen wirtschaftlichen Umfeld wollte er dann kurzfristig als Unternehmer in Vollzeit tätig werden.
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