· Fachbeitrag · § 15 EStG
Mitunternehmerschaft trotz nur kurzfristiger Kommanditistenstellung
| Auch eine nur kurzfristige Kommanditistenstellung führt zum Vorliegen einer Mitunternehmerschaft, wenn der Erwerber in der Besitzzeit Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann, so ein aktuelles Urteil des BFH. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage, ob eine Personengesellschaft, die Anteile an einer anderen Personengesellschaft erwirbt und kurze Zeit später wieder veräußert, dadurch bereits Mitunternehmerin wird oder lediglich eine Vermittlerrolle einnimmt.
Die Steuerpflichtige, eine KG, erwarb im Streitjahr 2008 Kommanditanteile von mehreren Kommanditisten einer anderen KG. Die Kaufverträge waren jeweils gleichartig gestaltet und unterschieden sich lediglich hinsichtlich der Beteiligungshöhe und des Datums der Abtretung. Noch im selben Jahr veräußerte die Steuerpflichtige diese angekauften Anteile wieder.
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