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  • · Fachbeitrag · § 15 EStG

    Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres originär gewerbliche Tätigkeit

    Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit des Forderungskäufers. Ob die Tätigkeit eines Forderungskäufers die Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschreitet, ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu beurteilen.

     

    Sachverhalt

    Gegenstand des Unternehmens der zunächst unter A-GmbH & Co. KG firmierenden Steuerpflichtigen war laut Gesellschaftsvertrag „der Ankauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Wertpapieren und sonstigen Kapitalanlagen aller Art sowie deren Vermietung, Verpachtung und Verwaltung ihres eigenen Vermögens“.

     

    Gründungskomplementärin der Steuerpflichtigen war die weder am Vermögen noch am Ergebnis beteiligte A-GmbH (GmbH). Gründungskommanditist der Steuerpflichtigen und alleiniger Gesellschafter der GmbH war A. Zur Geschäftsführung der Steuerpflichtigen war allein der Kommanditist berechtigt und verpflichtet. A hielt den Kommanditanteil sowie die Beteiligung an der GmbH als Treuhänder für Z. Z war die Lebensgefährtin und spätere Ehefrau des E.