· Fachbeitrag · § 15a EStG
Auswirkungen der Aufstellung einer negativen Ergänzungsbilanz bei § 15a EStG
| Wird das Kapitalkonto eines Kommanditisten unter Berücksichtigung einer Ergänzungsbilanz negativ, sind Verluste, die zu einer Erhöhung des Negativsaldos führen, nicht ausgleichsfähig. Eine tatsächlich geleistete Einlage steht damit bis zur Höhe des in der negativen Ergänzungsbilanz ausgewiesenen Negativkapitals nicht als Verlustausgleichsvolumen zur Verfügung. |
Sachverhalt
Im Streitfall brachte der Gesellschafter einer neu gegründeten Personengesellschaft ein Grundstück zum gemeinen Wert in die Gesellschaft ein. Dieser Wert wurde in Höhe seiner Kommanditeinlage von 10.000 EUR seinem Kapitalkonto und darüber hinaus einem Verrechnungskonto gutgeschrieben.
Aufgrund des Ansatzes des gemeinen Werts und der dadurch aufgedeckten stillen Reserven wurde in einer negativen Ergänzungsbilanz eine Rücklage nach § 6b EStG in Höhe von 185.000 EUR gebildet.
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