· Fachbeitrag · § 17 EStG
Nachträgliche Änderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG aufgrund der Ausübung einer Aktienoption
| Die Ausübung einer Aktienoption erhöht rückwirkend einen im Vorjahr entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG . So lautet das Urteil des FG Münster. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die Ausübung einer im Zusammenhang mit der Veräußerung von GmbH-Anteilen eingeräumten Option auf den Erwerb von Aktien bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen ist.
Die zusammenveranlagten Eheleute verkauften 1997 ihre Beteiligungen an 2 Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH. Am selben Tag schloss der Ehemann mit dem Erwerber der GmbH-Anteile einen Geschäftsführervertrag ab. In diesem wurde dem Ehemann die Option zum Erwerb von Aktien an einer amerikanischen Tochtergesellschaft des Erwerbers zugesagt. Der Preis, zu dem die Aktien erworben werden konnten, sollte der letzten Börsennotierung dieser Aktien vor Unterzeichnung des Geschäftsführervertrags entsprechen. Diese Option war binnen 5 Jahren nach Abschluss des Vertrags durch einfache Anzeige per Post oder per Fax geltend zu machen.
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