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  • · Fachbeitrag · § 17 EStG

    Nachträgliche Anschaffungskosten bei Gesellschaftereinlagen „in letzter Minute“

    | Der BFH hat das BMF aufgefordert, einem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob Zuzahlungen, die der Gesellschafter in das Eigenkapital leistet und die bei der Kapitalgesellschaft als Kapitalrücklage auszuweisen sind, bei dem Gesellschafter in jedem Fall und zu jedem denkbaren Zeitpunkt zu ‒ nachträglichen ‒ Anschaffungskosten führen. Im Weiteren geht es darum, ob diese Zuzahlungen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG zu berücksichtigen sind und ob solche Zuzahlungen einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts darstellen könnten. |

     

    Sachverhalt

    Der Steuerpflichtige war an einer GmbH beteiligt, die zum Ende des Jahres 2009 ihren Geschäftsbetrieb einstellte und ihr gesamtes Anlagevermögen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und unfertige Erzeugnisse veräußerte. An der GmbH waren im Streitjahr 2010 der Steuerpflichtige und seine drei Brüder beteiligt.

     

    Im Zeitraum zwischen Juni und November 2010 leisteten der Steuerpflichtige und seine drei Brüder ‒ jeweils in gleicher Höhe ‒ Zuführungen in die Kapitalrücklage der GmbH in Höhe von insgesamt 281.800 EUR. Dies diente dazu, eine ansonsten drohende Liquidation der Gesellschaft zu vermeiden. Nachdem die Bank Ende 2010 einen Teilverzicht auf die gegenüber der GmbH bestehenden Forderungen in Aussicht gestellt hatte, zahlte die GmbH an die Bank einen Betrag von insgesamt 275.000 EUR. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 14.12.2010 veräußerten der Steuerpflichtige und seine Brüder ihre Anteile an der GmbH zu einem Kaufpreis von 0 EUR.