· Fachbeitrag · § 17 EStG
Schadenersatz mindert den Veräußerungsverlust aus Aktiengeschäft nicht
| Nachträgliche Schadenersatzzahlungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke, die ein Anleger für Verluste aus Aktiengeschäften erhält, mindern nicht die in früheren Jahren entstandenen Verluste aus dem Verkauf der Aktien. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatten die Steuerpflichtigen in den Jahren 1999 bis 2002 Aktien einer AG erworben. Die Jahresabschlüsse der AG waren zuvor von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden. Bestätigungsvermerke waren erteilt worden.
Bei der späteren Veräußerung der Aktien im Jahr 2002 entstanden den Steuerpflichtigen infolge eines Kurseinbruchs hohe Verluste, die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bestandskräftig berücksichtigt wurden. Im Zivilprozess, in dem die Steuerpflichtigen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke auf Schadenersatz in Anspruch nahmen, wurde in 2007 ein Vergleich geschlossen, wonach die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 3 Mio. EUR an die Steuerpflichtigen zu zahlen hatten.
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