· Fachbeitrag · § 19 EStG
Managementbeteiligung: Veräußerungs-gewinn aus einer Kapitalbeteiligung oder Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit?
| Der BFH hat die Besteuerung von Erlösen aus Managementbeteiligungen als Veräußerungsgewinne bestätigt. Der Finanzverwaltung wurde damit eine klare Absage erteilt, solche Einkünfte als Arbeitslohn zu besteuern. In dem Urteil des BFH heißt es: Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, weil die sogenannte „Managementbeteiligung“ von einem Arbeitnehmer der Unternehmensgruppe gehalten und nur leitenden Mitarbeitern angeboten worden war. |
Sachverhalt
Streitig war, ob ein vom Steuerpflichtigen im Streitjahr erzielter Erlös aus der Veräußerung einer „Managementbeteiligung" zu seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zählt oder ob es sich um außerhalb der Veräußerungsfrist erzielte und mithin nicht der Besteuerung unterliegende sonstige Einkünfte handelt.
Der Steuerpflichtige war ab 2001 - und über das Streitjahr hinaus - für verschiedene Unternehmen einer Unternehmensgruppe im mittleren Management tätig und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Jahr 2002 beschlossen die Gesellschafter der zur Unternehmensgruppe gehörenden Holding, zunächst Mitarbeiter der ersten Führungsebene als Management-Gesellschafter an der Holding unmittelbar zu beteiligen. Ab dem Jahr 2003 sollten im Rahmen weiterer Managementbeteiligungen verschiedene Führungskräfte der zweiten Führungsebene, zu denen der Steuerpflichtige gehörte, über eine Beteiligungsgesellschaft mittelbar an der Holding beteiligt werden. Vor diesem Hintergrund gründete der Steuerpflichtige zusammen mit weiteren Gesellschaftern eine Beteiligungs-GbR.
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