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  • 12.06.2019 · Fachbeitrag · § 20 EStG

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

    | Fällt ein privates, einem Verein nach Einführung der Abgeltungsteuer gewährtes verzinsliches Darlehen infolge der Insolvenz des Vereins aus, ist der Ausfall der Darlehensforderung als steuerlich anzuerkennender, allerdings nur mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgleichsfähiger Verlust zu berücksichtigen. Der Verlust der Darlehensforderung durch die Insolvenz des Vereins ist eine Veräußerung i. S. v. § 20 EStG. |