· Fachbeitrag · § 20 EStG
Schuldzinsenabzug bei Finanzierung der Zahlung von Erstattungszinsen
| Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen gezahlt werden. |
Sachverhalt
Streitig war, ob Schuldzinsen für ein Darlehen, das im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind. Das FA hatte die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und dem Steuerpflichtigen steuerpflichtige Erstattungszinsen gezahlt.
Entscheidung
Der BFH hat den Werbungskostenabzug bejaht. Er hat entschieden, dass es zur Begründung des wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen Kreditaufnahme und späteren Zinseinnahmen ausreicht, wenn das Darlehen dem Zweck dient, eine wenn auch letztlich nicht gerechtfertigte Forderung zu erfüllen.
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