· Fachbeitrag · § 20 EStG
Steuerliche Erfassung von Vergleichsbeträgen für die Rückabwicklung eines Baukredits
| Ein Vergleichsbetrag, der von der Bank nach Widerruf der dem Kreditverhältnis zugrunde liegenden Willenserklärung des Darlehensnehmers als Ersatz für Nutzungsvorteile geleistet wird, die die Bank aus laufenden Zins- und Tilgungszahlungen gezogen hat (Nutzungsersatz), führt zu Kapitaleinkünften. |
Sachverhalt
Streitig war die Steuerpflicht einer Vergleichszahlung im Streitjahr 2017 im Anschluss an den Widerruf eines Darlehensverhältnisses durch die Steuerpflichtigen. Die Steuerpflichtigen hatten 2005 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung der von ihnen bewohnten Immobilie mit der Bank über 208.000 EUR abgeschlossen. Der vereinbarte Zinssatz betrug 4,1 % bei 3 % Tilgungsrate. Vereinbart war eine Zinsbindung von 20 Jahren. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte im September. Die Steuerpflichtigen ihrerseits leisteten im Anschluss die monatlich vereinbarten Raten- und Zinszahlungen sowie darüber hinaus einige Sonderzahlungen.
2015 kündigten die Steuerpflichtigen das Darlehensverhältnis gegenüber der Bank. Zudem widerriefen sie ihre Willenserklärung zum Abschluss des Darlehensvertrags, da die Widerrufsbelehrung seitens der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
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