· Fachbeitrag · § 20 EStG
Stillhalterprämien und vom Stillhalter gezahlter Barausgleich
| Zahlt der Stillhalter bei einem Optionsgeschäft einen Barausgleich, führt dies zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige vor und nach der Einführung der Abgeltungsteuer am 1.1.2009 Verkaufs- und Kaufoptionen auf den Dow Jones Euro-Stoxx-50-Index eingeräumt. Für die Übernahme der Verpflichtung, zum Ende der Laufzeit der Option die Differenz zwischen dem tatsächlichen Schlussabrechnungspreis und dem Basiswert auszugleichen, erhielt er eine Stillhalterprämie.
Die Stillhalterprämie unterlag vor der Einführung der Abgeltungsteuer der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG. Ab 2009 wurde sie gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG besteuert. Streitig war nun die steuerliche Berücksichtigung des vom Steuerpflichtigen nach Endfälligkeit der Optionen gezahlten Barausgleichs, die das FA ablehnte.
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