· Fachbeitrag · § 20 EStG
Keine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG in der bis Ende 2020 geltenden Fassung
Die Einlösung einer unechten (umgekehrten) Umtauschanleihe mit der Andienung eines Wertpapiers durch den Emittenten erfüllt den Tatbestand der Einlösung in § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG in der nach dem 31.12.2008 geltenden Fassung. § 20 Abs. 4a Satz 3 Hs. 1 EStG findet auch auf im Einlösungszeitpunkt eingetauschte oder angediente Xetra-Gold-Schuldverschreibungen Anwendung, wenn diese die Voraussetzungen des Wertpapierbegriffs gemäß § 2 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige erwarb am 2.11. des Streitjahrs folgende Schuldverschreibungen zu einem Nennwert von je 3.600.000 EUR in seinem Schweizer Depot:
- 72 Stück Reverse Convertible Bonds Precious Metals Opportunity 1,40 % Notes Suncap SCOOPS.A., ISIN: XS 1511904309 (PMO-Anleihe) zu einem Kaufpreis von 3.644.695,04 EUR
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