· Fachbeitrag · § 20 EStG
Versteuerung eines Zinsanteils aus geleisteten Kaufpreisraten
| Wird ein im Privatvermögen gehaltenes Grundstück gegen langfristig gestundete Kaufpreisraten an einen erbberechtigten Angehörigen veräußert, ist der in den geleisteten Kaufpreisraten rechnerisch enthaltene Zinsanteil auch dann als Kapitalertrag zu versteuern, wenn der vereinbarte Kaufpreis unter dem Verkehrswert liegt und es sich um eine nur teilentgeltliche Veräußerung handelt. |
Sachverhalt
Im Streitfall übertrugen die zusammen veranlagten Eheleute ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 393.000 EUR gegen Zahlung von monatlich 1.000 EUR über 31 Jahre auf ihren Sohn. Dies ergab über die Jahre hinweg einen Gesamtbetrag von 372.000 EUR. Streitig war nun, ob die monatlichen Zahlungen einen Zinsanteil enthalten, den die Steuerpflichtigen als Kapitalerträge versteuern müssten.
Die Steuerpflichtigen vertraten die Auffassung, eine Versteuerung des Zinsanteils komme nicht in Betracht, da es sich um eine teilentgeltliche Veräußerung handele.
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