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  • 12.07.2019 · Fachbeitrag · § 21 EStG

    AfA auf durchgehend vermietete Gebäude nach Ende einer zwischenzeitlichen gewerblichen Prägung

    | Geht ein Gebäude aus dem Betriebs- in das Privatvermögen über und wird es dort zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, ist der Teilwert oder im Fall der Betriebsaufgabe der gemeine Wert die Grundlage für die weitere AfA. Der höhere Entnahme- oder Aufgabewert ersetzt die historischen Anschaffungskosten jedoch nur, wenn und soweit die bei der Entnahme bzw. Aufgabe vorhandenen stillen Reserven besteuert wurden oder noch besteuert werden können. |