· Fachbeitrag · § 21 EStG
Dauerhafte Vermietungsabsicht bei Abschluss eines Mietvertrags mit Eigenbedarfsklausel
| Eine dauerhafte Vermietungsabsicht kann auch dann zu bejahen sein, wenn sich der Vermieter eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Mietobjekt einem Angehörigen zu überlassen, sofern davon auszugehen ist, dass diese Überlassung nicht unentgeltlich erfolgen soll. |
Sachverhalt
Im Streitfall vermietete der Steuerpflichtige eine Wohnung. Der Mietvertrag enthält die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit läuft und am 1.3.2015 endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn u. a. der Vermieter die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will.
Hintergrund für diese Befristung ist der Umstand, dass die Nichte des Steuerpflichtigen gegebenenfalls in die Wohnung ziehen wollte. Aus diesem Grund meldete der Steuerpflichtige Eigenbedarf für seine Nichte an. Bei dem Auszugsdatum handelte es sich um das spätest mögliche Auszugsdatum des Mieters. Dem Mieter wurde während der gesamten Miet-zeit ein dreimonatiges Kündigungsrecht eingeräumt.
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