· Fachbeitrag · § 21 EStG
Vermietung eines Apartments im Rahmen einer Hotelanlage an die Betriebsgesellschaft
| Bei der Vermietung eines Apartments im Rahmen einer Hotelanlage handelt es sich um die Vermietung einer Wohnung. Für diese Vermietung gilt die typisierte Vermutung einer Einnahmeüberschusserzielungsabsicht. Auch der Umstand, dass der Steuerpflichtige das Apartment der Hotelbetriebsgesellschaft für deren gewerbliche Zwecke zur Weitervermietung an Dritte gegen Zahlung eines Mietzinses zur Verfügung stellt, führt nicht zu einer Umwidmung des Wohnobjekts in eine gewerbliche Immobilie. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige erzielte im Streitjahr 2014 wie in den vorangegangenen Kalenderjahren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei dem vermieteten Objekt handelt es sich um ein vermietetes Apartment, das in einem Hotelkomplex belegen ist. Das vermietete Apartment ist 38 qm groß und mit Küche und Bad ausgestattet. Diese Immobilie ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz in Teileigentum und Wohneigentum aufgeteilt. Auf dem Grundstück wird durch eine Hotelbetriebsgesellschaft ein Hotel betrieben. Das Apartment selbst steht im Eigentum des Steuerpflichtigen und wird dauerhaft an die Hotelbetriebsgesellschaft verpachtet. Für die Nutzung des Apartments erhält er eine umsatzabhängige Miete. Interessenten können das Apartment wahlweise mit oder ohne Hotelbetrieb anmieten.
Der Steuerpflichtige hatte seit dem Erwerb der Immobilie im Jahr 1993 bis zum Streitjahr 2014 durchgängig Verluste erwirtschaftet. Das FA versagte die steuerliche Anerkennung des für 2014 geltend gemachten Verlustes unter Hinweis auf die fehlende Einkünfteerzielungsabsicht.
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