· Fachbeitrag · § 21 EStG
Verpachtung einer Gaststätte zwischen Ehegatten zu unüblich niedrigem Pachtzins
| Verpachtet der Steuerpflichtige seinem Ehegatten eine Gaststätte zu einem Pachtzins, der erheblich unterhalb der Untergrenze der ortsüblichen Marktpacht liegt, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dies auf privaten Gründen beruht. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die Steuerpflichtige eine Gaststätte ihrem Ehemann teilweise unentgeltlich überlassen hatte. Mit Pachtvertrag vom 1.11.2008 verpachtete sie das Gaststättengrundstück an ihren Ehemann. Das Pachtverhältnis begann am 13.11.2008. Der Pächter sollte sämtliche Betriebs- und Nebenkosten sowie die Kosten für die Instandhaltung tragen.
Eine Außenprüfung gelangte zu der Auffassung, dass eine teilentgeltliche Verpachtung erfolge, weil die monatliche Kaltpacht pro Quadratmeter bei nur 3,24 EUR liege. Ortsüblich seien 4 EUR zuzüglich der Kosten für die mitverpachtete neue Betriebs- und Geschäftsausstattung, die in Höhe von rund 70.000 EUR zugrunde gelegt und über zehn Jahre verteilt wurden. Letztlich wurde von einer ortsüblichen Nettokaltpacht von 1.474 EUR im Verhältnis zur tatsächlich gezahlten Kaltpacht von 1.000 EUR ausgegangen, sodass sich eine entgeltliche Überlassung in Höhe von 67,84 % ergab. In dieser Höhe ließ das FA den anteiligen Werbungskostenabzug zu.
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