· Fachbeitrag · § 23 EStG
Gewinne aus dem privaten Verkauf von Champions-League-Karten sind steuerfrei
| Bei Champions-League-Finalkarten handelt es sich um Wertpapiere. Seit dem Inkrafttreten des Unternehmenssteuerreformgesetzes unterfallen diese nicht mehr dem Anwendungsbereich des § 23 EStG . Sie werden auch von keinem Tatbestand des § 20 EStG erfasst. Damit stellt deren Veräußerung keinen steuerbaren Vorgang dar. |
Sachverhalt
In ihrer Einkommensteuer-Erklärung für das Streitjahr 2015 erklärten die Steuerpflichtigen bei den privaten Veräußerungsgeschäften die Anschaffung und Veräußerung von 2 Eintrittskarten für das Champions-League-Finale 2015 in Berlin. Dabei gingen sie jedoch von der Steuerfreiheit des Veräußerungsgeschäfts aus und erklärten ausdrücklich einen Gewinn in Höhe von 0 EUR.
Das sah das FA anders und erfasste sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 2.577 EUR. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren bekamen die Steuerpflichtigen vor dem FG recht.
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