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  • 14.03.2017 · Fachbeitrag · § 23 EStG

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungs- geschäften ist verfassungsgemäß

    | Vor dem 1.1.2008 erzielte Verluste aus Aktiengeschäften können nach der im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer getroffenen Übergangsregelung im Rahmen einer fünfjährigen Übergangsregelung mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, verrechnet werden. Der BFH hält diese zeitliche Beschränkung für verfassungsgemäß. |