Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 24 EStG

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs in 2006 und 2007

    | Im Falle einer Scheidung verständigen sich die Ehepartner manchmal darauf, die Kürzung der Renten zu vermeiden und durch eine Abfindung - die sogenannte Ausgleichszahlung - zu ersetzen. Eine derartige Ausgleichszahlung war Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung vor dem BFH. Dieser entschied, dass eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings in den Jahren 2006 und 2007 bei dem Berechtigten dem Grunde nach als Entschädigung für entgehende Einnahmen steuerpflichtig war. Dagegen war eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs bei dem Berechtigten nicht steuerbar. |

     

    Sachverhalt

    Streitig war für die bis zum 31.8.2009 geltende Rechtslage, wie Ausgleichszahlungen für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen sowie des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs beim Berechtigten steuerlich zu behandeln waren.

     

    Nach Auffassung des BFH ist dies differenziert zu betrachten.