· Fachbeitrag · § 3 EStG
Anforderungen an die Steuerfreiheit von Zahlungen in schweizerische Pensionskasse
| Eine Spezialeinlage, die ein Arbeitgeber in eine schweizerische Pensionskasse zur Erleichterung des vorzeitigen Ruhestands seines Arbeitnehmers und zum Ausgleich der damit verbundenen Rentenminderungen leistet, kann gemäß § 3 Nr. 28 EStG zur Hälfte steuerfrei sein. Voraussetzung ist aber, dass die Zahlung in das Obligatorium der Pensionskasse geleistet wird. Soweit die Spezialeinlage nicht gemäß § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei ist, kann sie gemäß § 34 EStG ermäßigt besteuert werden. |
Sachverhalt
Streitig war ‒ vereinfacht dargestellt ‒ die steuerliche Beurteilung der Altersvorsorge eines in der Schweiz arbeitenden Grenzgängers, der vorzeitig pensioniert wurde. Der Arbeitgeber des Steuerpflichtigen leistete zur Erleichterung des vorzeitigen Ruhestands zwei Spezialeinlagen in die Pensionskasse in Höhe von rund 230.000 CHF.
Das FA vertrat nun die Auffassung, die Spezialeinlagen seien steuerpflichtige Lohnzuwendungen, für die die Steuerermäßigung nach § 34 EStG zu gewähren sei und die dem Grunde nach im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) abziehbar seien.
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