· Fachbeitrag · § 19 EStG
Überobligatorische Beiträge zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse
Bei überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen an eine öffentlich-rechtliche Schweizer Pensionskasse handelt es sich um Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragsleistung zufließt. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ist Grenzgänger i. S. d. Art. 15a DBA-Schweiz, sodass seine Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit in Deutschland als dem Ansässigkeitsstaat besteuert werden können. Streitig war, ob überobligatorische Beiträge zu einer öffentlich-rechtlichen schweizer Pensionskasse als Arbeitslohn zu versteuern sind, ob ggf. eine Steuerbefreiungsvorschrift greift und ob ggf. ein Sonderausgabenabzug möglich ist.
Entscheidung
Der BFH hat die klageabweisende Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach steuerpflichtiger, nicht steuerbefreiter Arbeitslohn vorliegt und ein Sonderausgabenabzug ausgeschlossen ist.
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