· Fachbeitrag · § 3 EStG
Steuerfreiheit des industriefinanzierten Teils eines Forschungsstipendiums
Im zugrunde liegenden Fall war streitig, ob ein Promotionsstudium der Steuerpflichtigen insgesamt steuerfrei ist. Nach Auffassung des FG Nürnberg ist der von einer Bank, d. h. der industriefinanzierte Teil des Forschungsstipendiums nicht steuerbefreit, da die Bank weder eine von der Körperschaftsteuer befreite gemeinnützige GmbH ist noch eine privatrechtliche Körperschaft, die von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet ist oder verwaltet wird.
Grundsatz
Nach § 3 Nr. 44 EStG sind Stipendien steuerfrei, die u. a. von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG zur Förderung der wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist:
- 1. Angemessen: Die Stipendien dürfen einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen.
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